Die Preise für die klinisch-psychologische Beratung und Behandlung sind laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. von der Umsatzsteuer befreit. Die Preise für Supervision sind umsatzsteuerpflichtig.
Die (teilweise) Verrechnung bzw. Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkassa ist für die klinisch-psychologische Beratung und Behandlung leider nicht möglich. Sie können die Honorarnoten jedoch im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt geltend machen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich spätestens 2 Werktage vor dem Gesprächstermin telefonisch zu kontaktieren. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei späteren Terminabsagen das Honorar in Rechnung stellen muss.