Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Klinische- und Gesundheitspsychologin

Klinisch-psychologische Diagnostik

(wird derzeit leider nicht angeboten)

Die Klinisch-psychologische Diagnostik wird vor allem eingesetzt bei:

  • Der Differentialdiagnostischen Abklärung bzw. als Hilfestellung zur Diagnoseerstellung
  • Als Entscheidungshilfe für und die Planung von einer gezielten, effektiven Behandlung
  • und als Verlaufs- und Erfolgskontrolle im Rahmen therapeutischer Maßnahmen.

Die Diagnostik beinhaltet im Allgemeinen ein Anamnese- und Explorationsgespräch, eine Verhaltensbeobachtung und die Anwendung unterschiedlichster Testverfahren.

Dabei biete ich Diagnostik zur Erfassung folgender Bereiche an:

  • Psychische Symptome und Leidenszustände wie Depression, Ängste, psychosomatische Probleme, Posttraumatische Belastungsstörung etc.
  • Persönlichkeitsstruktur
  • Kognitive Leistungsfähigkeit
  • Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsleistung

Die Ergebnisse der klinisch-psychologischen Diagnostik werden bei einer Befundbesprechung mit Ihnen erläutert und in einem schriftlichen Befund zusammengefasst.

Zuweisung:

Die Zuweisung erfolgt über einen Facharzt/eine Fachärztin für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde oder innere Medizin. Bei Überweisung durch einen Allgemeinmediziner/ eine Allgemeinmedizinerin oder Wahlarzt/Wahlärztin ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich. Auf der Zuweisung muss zusätzlich vermerkt werden, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik empfohlen wird; weiters muss eine Verdachtsdiagnose einer krankheitswertigen Störung nach ICD 10 angegeben werden.

Tarife:

50 Minuten (1 Einheit) = 80€

Psychologischer Befund (schriftlich)= 80€

Da ich beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger als Wahlpsychologin eingetragen bin, kann bei Einreichung des Honorars eine Refundierung von ca. 80% des Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet werden. Sie tragen daher nur einen geringen Selbstbehalt für die klinisch-psychologische Untersuchung. Das heißt, dass Sie nach erfolgter klinisch-psychologischer Untersuchung die Privathonorarnote bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können und davon ca. 80% des entsprechenden Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet werden.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Privatgutachten als Selbstzahler in Auftrag zu geben. Dies ist immer dann der Fall, wenn keine „krankheitswertige Diagnose“ vorliegt (bspw. bei Verdacht auf Lese- und Rechtschreibschwäche, Intelligenzminderung) und die Krankenkasse keine Teilrefundierung leistet.

Zielgruppe:

  • Jugendliche
  • Erwachsene