Eltern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, müssen sich aufgrund des Inkrafttretens des Neuen Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetzes (KindNamRäG 2013) bezüglich der Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten lassen.
Als anerkannte §95-Beraterin biete ich Elternberatung an und unterstütze Sie gerne zu diesem Thema (Bedürfnisse und Erleben der Kinder, Emotionale Herausforderungen für Kinder und Eltern, Hilfsangebote etc.) unter Berücksichtigung der bisherigen Familiensituation, des aktuellen Standes der Familiensituation und der geplanten Betreuungssituation (z.B. gemeinsame/ alleinige Obsorge, Übergaben).
Ich biete Beratungen auch in Englisch, Portugiesisch und Spanisch an.