Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Klinische- und Gesundheitspsychologin

Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Eltern, die eine ein­vernehm­liche Scheidung anstreben, müssen sich aufgrund des Inkraft­tretens des Neuen Kindschafts- und Namens­rechts­änderungs­gesetzes (KindNamRäG 2013) bezüglich der Bedürf­nisse ihrer minder­jährigen Kinder beraten lassen.

Als anerkannte §95-Beraterin biete ich Eltern­beratung an und unterstütze Sie gerne zu diesem Thema (Bedürf­nisse und Erleben der Kinder, Emotionale Heraus­forderungen für Kinder und Eltern, Hilfs­angebote etc.) unter Berück­sichtigung der bisherigen Familien­situation, des aktuellen Standes der Familien­situation und der geplanten Betreu­ungs­situation (z.B. gemeinsame/ alleinige Obsorge, Übergaben).

Ich biete Beratungen auch in Englisch, Portugiesisch und Spanisch an.